Regeln und Normen

In Österreich wird der Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) geregelt - besonders hervorzuheben sind folgende Abschnitte:

AschG § 3, Abs. 1 „Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.“...

AschgG § 61, Abs. 6 „An Alleinarbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr sowie an abgelegenen Arbeitsplätzen darf ein Arbeitnehmer nur allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist.

Zur Definition der Kriterien einer wirksamen Überwachung wird laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die DGUV Regel 112- 139 und in weiterer Folge auch die Normen DIN VDEV 0825-01 und DIN VDEV 0825-11 herangezogen.

Regeln und Normen beim Alleinarbeiterschutz
DIN-VDE-V-0825-1_2019-1 für Überwachungsanlagen
DIN-VDE-V-0825-11_2016-1 für Überwachungsanlagen

Die DGUV Regel 112-139 „Sicherheitsbeurteilung von Tätigkeiten mit allein arbeitenden Personen“ gibt Empfehlungen für den Schutz von allein arbeitenden Personen und beschreibt die Sicherheitsbeurteilung, die bei der Planung von Tätigkeiten mit Alleinarbeit durchgeführt werden sollte.

In der DGUV Regel 112-139 werden folgende Themen behandelt:

Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit

Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen

Verhaltensregeln für allein arbeitende Personen

Alarmierung und Rettung von allein arbeitenden Personen

Dokumentation und Prüfung von Schutzmaßnahmen

Die Regel richtet sich an alle Unternehmen, in denen Mitarbeiter allein arbeiten müssen oder können, z.B. in der Industrie, im Handwerk oder im Dienstleistungssektor. In der DGUV 112-139 wird häufig auf die Normen DIN VDEV 0825-01 und 0825-11 Bezug genommen, die sich mit dem Thema „Notruf- und Serviceleitstellen“ beschäftigen.

Die Norm VDEV 0825-01 „Notrufzentralen“ beschreibt die Anforderungen an den Betrieb und die Ausstattung von Notrufzentralen. Dabei geht es um die Organisation der Notrufzentralen, die Ausstattung mit Technik und Personal, sowie die Abläufe und Verfahren zur Alarmierung und Koordination von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei.

Die Norm VDEV 0825-11 „Service- und Sicherheitsleitstellen“ befasst sich mit den Anforderungen an Service- und Sicherheitsleitstellen. Diese Leitstellen überwachen und steuern zum Beispiel technische Anlagen, Alarmsysteme oder Videoüberwachungssysteme. Die Norm beschreibt dabei die Anforderungen an die Ausstattung der Leitstellen, die Qualifikation und Schulung des Personals sowie die Prozesse und Abläufe in der Leitstelle.

Beide Normen haben zum Ziel, die Qualität und Zuverlässigkeit von Notruf- und Serviceleitstellen sicherzustellen, um im Ernstfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können. Sie sind insbesondere für Unternehmen relevant, die Notruf- oder Serviceleitstellen betreiben oder betreiben lassen, wie zum Beispiel Sicherheitsdienste, Energieversorger, Industrieunternehmen oder öffentliche Einrichtungen.

Regelkonformer AlleinarbeiterInnenschutz

Indem Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen ergreifen, schnell und angemessen auf Unfälle reagieren, dokumentieren und kontinuierlich ihre Sicherheitsprozesse verbessern, können sie das Risiko von Produktionsausfällen und Problemen mit der Versicherung im Falle eines Arbeitsunfalls minimieren.

In der DGUV 212-139, die Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen behandelt, wird folgendes festgehalten:

Die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der DGUV Regel 112-139 ist durch eine sachverständige Person oder den Hersteller schriftlich zu bestätigen. Das Dokument ist durch den Unternehmer oder die Unternehmerin aufzubewahren.

DGUV Information 212-139-1 Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
Checkliste Konformität DGUV 112-139 für Alleinarbeitsplätze

Dieser Auszug einer Beispiel-Checkliste zeigt die genaue Auflistung der einzelnen Punkte, die lt DGUV 112-139 und den darin referenzierten Normen DIN VDE V 0825-11 und DIN VDE 0825-11 erfüllt werden müssen. Neben den einzelnen Kriterien wird dargestellt ob und wie das Gerät diesen Anforderungen entspricht.

Wie sieht eine optimale Absicherung aus?

Die Hauptaufgabe einer Personennotrufanlage (PNA) besteht darin, in Notfällen eine schnelle und effektive Kommunikation zu ermöglichen und Hilfe für Personen in Gefahr bereitzustellen. Typischerweise besteht eine Personennotrufanlage aus einer tragbaren oder stationären Einheit, die mit einem Notrufknopf ausgestattet ist. Wenn die Person in Gefahr ist oder Hilfe benötigt, drückt sie den Knopf, um einen Alarm auszulösen.

Falls die Person nicht mehr dazu in der Lage ist, so muss die PNA einen willensunabhängigen Alarm auslösen. Der Alarm wird an eine Überwachungsstelle oder eine zentrale Leitstelle weitergeleitet, die den Notruf entgegennimmt und entsprechende Maßnahmen ergreift. Dies kann beispielsweise das Benachrichtigen von Rettungsdiensten, Sicherheitspersonal oder anderen relevanten Kontaktpersonen umfassen, um Hilfe herbeizurufen.

Infografik Alarmablauf

Alarmauslöse-Arten

  • willensabhängig (SOS-Taste drücken)
  • willensunabhängig (Totmannalarm mittels Lageerkennung oder
    Bewegungslosigkeit, Fallerkennung, Stoßerkennung)
  • zeitgesteuert (falls innerhalb einer festgesetzten Zeit keine
    Rückmeldung erfolgt)

Lokalisierung

  • mittels GPS (außerhalb von Gebäuden)
  • Indoor-Ortung mittels Beacons/Positionssendern
    (Ortung durch SRD-Beacons, Bluetooth- oder
    WiFi-Access Points)

Alarmeingang in Personennotrufzentrale

die PNEZ erhält folgende Parameter:

  • Name des alarmauslösenden Gerätes
  • Art des Alarms
  • Positionsdaten - im Falle von Indoor-Ortung auch die
    Beacon-Namen bzw. deren Standorte

Alarmplan-Abruf

der in der PNEZ hinterlegte Alarmplan gibt die nächsten
Schritte vor:

  • wer ist zu benachrichtigen
  • welche Maßnahmen sind sonst noch durchzuführen

Benachrichtigung

Die in der PNEZ hinterlegte Liste von Personen, die benachrichtigt
werden müssen, wird nun abgearbeitet. Die Benachrichtigung kann
 entweder per Telefon, per SMS, per Mail oder per App erfolgen.
Auch das Personennotrufgerät, das den Alarm ausgelöst hat
wird angerufen

Infografik Alarmablauf

Anwendungsbeispiel

Als Beispiel, bei dem drei Personen in einem Lager außerhalb von Ruf- und Sichtweite arbeiten, wird hier folgendes angenommen:

  • Eine Person arbeitet im Wareneingangsbereich, wo ankommende Waren überprüft und dokumentiert werden. Sie arbeitet möglicherweise mit einem Stapler im Außenbereich sowie innerhalb des Lagers.
  • Eine weitere Person ist für die Kommissionierung und Verpackung von Produkten zuständig. Sie arbeitet in einem separaten Bereich des Lagers, der von anderen Bereichen oder Abteilungen abgeschirmt ist.
  • Die dritte Person ist für die Lagerverwaltung und Bestandskontrolle zuständig. Diese Person könnte in einem Büro oder einem separaten Raum arbeiten, der von den anderen Bereichen des Lagers entfernt ist.

Problemstellung:

  • Lager ist großflächig und mit hohen Regalen ausgestattet
  • Im Lager ist nicht überall GSM-Empfang gegeben

Anforderungen an die AlleinarbeiterInnenschutzlösung:

  • das PNG muss auch via WLAN kommunizieren können, falls kein GSM-Empfang besteht
  • für die Ortung innerhalb des Lagers sind Positionssender (Beacons) erforderlich

Umsetzungsmöglichkeit – Personennotrufgeräte (Beispiel):

Alleinarbeiterschutzgerät Twig One
Alleinarbeiterschutzgerät Twig Neo

Auszug aus den technischen Details der TWIG-Geräte

  • Automatischer Lage- und Ruhealarm bei Sturz, Neigung oder Aufprall
  • lokaler und serverbasierter Zeitalarm
  • Kommunikation über 4G-Netz oder VoIP (WLAN-Sprachverbindung)
  • Hybride Indoor und Outdoor-Ortung
    Outdoor-GPS-Satellitenortung
    Indoor-Ortung mit SRD, WiFi und BLE-Beacons
  • 2-Wege Freisprechanrufe
  • eindeutige SOS-Taste für Notsituationen
  • Interaktive Bildschirmmeldungen
  • Wasser- und staubdicht (IP67), stoßfest
  • verschiedene Trageoptionen durch Zubehör (Gürtelclip, Tragetasche, Armband, Karabiner,..)

weitere PNG-Alternativen:

Alleinarbeiterschutzgerät Handy
Alleinarbeiterschutzgerät von Swissphone
Alleinarbeiterschutzgerät mit Tasten
Alleinarbeiterschutzgerät mit Schultergurt

Umsetzungsmöglichkeit der Indoor-Ortung

Personen können aus mehreren Gründen innerhalb von Gebäuden nicht genau per GPS (Global Positioning System) lokalisiert werden:

  • Signalabschattung - Gebäudestrukturen wie Wände, Decken und Fenster können das GPS-Signal abschwächen oder blockieren.
  • Mehrwegereflektion - Innerhalb von Gebäuden kann es zu Mehrwegereflektionen kommen.
  • Signaldämpfung - GPS-Signale werden aufgrund von Signalverlusten durch atmosphärische Bedingungen, Materialien und Hindernisse in Gebäuden gedämpft.
  • Zeitauflösung - GPS benötigt eine genaue Zeitsynchronisierung zwischen den Satelliten und dem Empfänger, um die Position zu berechnen. In Gebäuden können die Signallaufzeiten aufgrund von Signalreflexionen und -absorptionen variieren.
Schema einer Indoor Ortung eines Alleinarbeiters

Für die Indoor-Ortung bei Alleinarbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • RF-Ortung (SRD - Short Range Device): RF ist eine Technologie zur drahtlosen Positionierung mithilfe von Radiofrequenzsignalen
  • Bluetooth Low Energy (BLE): BLE ist eine energiesparende drahtlose Kommunikationstechnologie, die häufig für die Ortung in Innenräumen eingesetzt wird. Mithilfe von BLE-fähigen Geräten wie Beacons oder Tags können die Positionen von Personen erfasst werden. Dies ermöglicht eine relativ genaue Ortung in Innenräumen.
  • WLAN-basierte Ortung: WLAN-Netzwerke können verwendet werden, um die Position von Personen in Innenräumen zu bestimmen. Durch das Scannen und Auswerten der Signalstärke mehrerer WLAN-Zugangspunkte kann die Position berechnet werden. Dies erfordert jedoch eine gute WLAN-Infrastruktur und eine genaue Kartierung der Signalstärke in den Räumlichkeiten.

Die Personennotrufzentrale

Die Personennotrufzentrale (PNEZ) spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens von allein arbeitenden Personen.

  • Die Personennotrufzentrale überwacht den Status der PNGs - ob sie jederzeit Verbindung zur Zentrale bzw. zum Mobilfunknetz haben.
  • Im Falle eines Notfalls oder einer Notsituation kann die Personennotrufzentrale sofortige Maßnahmen ergreifen. Das Personal in der Zentrale wird darauf geschult, auf Notrufe oder Alarme zu reagieren, die von den allein arbeitenden Personen gesendet werden. Sie können schnell Rettungsdienste, Sicherheitspersonal oder andere relevante Hilfskräfte alarmieren und koordinieren.
  • Die Personennotrufzentrale stellt eine Kommunikationsverbindung zwischen den allein arbeitenden Personen und den externen Ressourcen her. Dies kann über Telefon, Funkgeräte, Mobilfunk oder andere Kommunikationsmittel erfolgen. Die Zentrale kann Informationen zwischen den beteiligten Parteien übermitteln und eine effektive Kommunikation während der Alleinarbeit sicherstellen.
  • In der PNEZ werden alle relevanten Informationen und Ereignisse im Zusammenhang mit der Alleinarbeit dokumentiert. Dazu gehören Check-in-Zeiten, Notrufe, Alarme, Maßnahmen und andere relevante Details. Diese Protokolle dienen zur Überwachung, Analyse und zur Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien

Beispiel Dashboard von PNEZ

Dashboard einer Warnzentrale beim Alleinarbeiterschutz

Beispiel Alarm eines PNGs

Dashboard Alleinarbeiter Warnzentrale mit ausgelöstem Alarm

Zusätzliche Maßnahmen

Unterweisungen und Schulungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Alleinarbeit und dienen dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden der allein arbeitenden Personen zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Aspekte, die durch Unterweisungen und Schulungen abgedeckt werden:

  • Unterweisungen und Schulungen helfen den allein arbeitenden Personen, sich der potenziellen Risiken und Gefahren bewusst zu werden, die mit ihrer Arbeit verbunden sind.
  • Durch Unterweisungen und Schulungen werden den allein arbeitenden Personen die geltenden Sicherheitsrichtlinien und -verfahren vermittelt.
  • Allein arbeitende Personen sollten wissen, wie sie im Falle eines Unfalls, einer Verletzung, eines Feuers oder anderer Notfälle angemessen reagieren können.
  • Unterweisungen und Schulungen fördern den Selbstschutz der allein arbeitenden Personen. Dies umfasst die Förderung eines sicheren Verhaltens, die Sensibilisierung für die eigenen Grenzen und Fähigkeiten.
  • Unterweisungen und Schulungen helfen den allein arbeitenden Personen dabei, die Überwachungs- und Meldesysteme richtig zu nutzen. Sie sollten wissen, wie sie ihre Anwesenheit, ihren Standort und ihre Aktivitäten melden können und wie sie mit Alarmen oder Notrufen umgehen sollen.

Beispiel-Unterweisung

Unterweisung Personen-Notfallgerät Formular

Beispiel Betriebsanweisung


Betriebsanweisung Alleinarbeitsplatz Training und Ausbildung

App-Unterstützung

Zusätzlich zu den PNGs können auch Anwendungen auf dem Mobiltelefon zum Einsatz kommen. Meist sind sie mit der PNEZ gekoppelt.

Unter anderem ist folgendes mit einer App möglich:

  • Alarm erhalten
  • Alarm auslösen
  • Alarm bestätigen
  • Nachrichten empfangen
App Screenshot einer Alleinarbeiter Lösung
App Screenshot einer Alleinarbeiter Lösung
App Screenshot einer Alleinarbeiter Lösung