Als Unternehmer ist es wichtig, Mitarbeiter, die außer Ruf- und Sichtweite von anderen Personen arbeiten, abzusichern. Mitarbeiter, die auf sich alleine gestellt sind, werden als Alleinarbeiter bezeichnet. Durch einen gezielten Arbeitsschutz werden die Folgen eines Arbeitsunfalls wie etwaige Dauerschäden durch eine schnelle Alarmierung reduziert. Es liegt in der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, für die Sicherheit des Angestellten zu sorgen.
In vielen Berufen ist Alleinarbeit unvermeidlich. Forstarbeiter, Sicherheitsbeamte, Wartungspersonal, Arbeiter, die Inspektionen ausführen und viele mehr sind während der Arbeit auf sich allein gestellt. Und genau hier stellt sich die wichtige Frage: Wie ist der Ablauf im Notfall? Ein Alleinarbeiter hat keinen Begleiter, der im Ernstfall die Rettungskette auslösen könnte. Ohne Alleinarbeiterschutz kann ein Mitarbeiter in einer Krisensituation das Leben verlieren. Und genau hier gilt: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Alleinarbeiter möglichst keinen größeren Risiken ausgesetzt sind als die übrigen Mitarbeiter.
Moderne, sichere Alleinarbeiterschutz-Lösungen
Alleinarbeiter sind nicht automatisch höheren Gefahren und Risiken als ihre Mitarbeiter ausgesetzt. Aber die Tatsache, dass eine Person alleine in einer Risikosituation ist, erhöht die Schadensanfälligkeit. Darüber hinaus hängt diese Anfälligkeit von der jeweiligen Situation und der Art der Alleinarbeit ab. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Überwachung des Alleinarbeiters sicherzustellen.
Grundsätzlich unterscheidet man 2 Arten von Alleinarbeit:
- Arbeiten an abgelegenen Arbeitsplätzen, an denen nur geringe Gefahren auftreten können
- Arbeitsplätze mit erhöhter Unfallgefahr, bei denen – bezogen auf die spezifische Gefahr – eine zeitlich verzögerte Hilfeleistung während des Arbeitseinsatzes oder der Schicht ohne Folgeschäden möglich ist.
„An Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr sowie an abgelegenen Arbeitsplätzen darf ein Arbeitnehmer nur allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist.“§61 Abs. 6 ASchG
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Qualität bedeutet Sicherheit
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